Das folgende Hygiene- und Trainingskonzept des Vereins wird, wenn es erforderlich ist, entsprechend der Vorgaben der Bundes- und Landesregierungen und der Gemeinde Altenholz überarbeitet und auf unserer Homepage bekannt gegeben.

Die Trainer und Übungsleiter werden Sie über die weiteren Wiederaufnahmen des Sports informieren. Derzeit findet nur sehr eingeschränkt Sport im Außenbereich statt. Seit dem heutigen Tage hat die Gemeinde Altenholz auch die anderen Sportstätten und – Hallen frei gegeben.

Vor den Sommerferien beginnen ein paar wenige Sportgruppen wieder mit dem Sport im Außen- und Innenbereich. Dieses sind neben Herz- und Reha- Sport, einzelne Handballmannschaften, Badminton, Kinder- Rugby, Leichtathletik, Senioren- Männersport, Step- Aerobic, Sportabzeichen, Tischtennis und kontaktlos Judo. Trainings-/ Übungszeiten sind bei den Trainern zu erfragen bzw. in der Geschäftsstelle.

Nach den Sommerferien werden auch die anderen Gruppen und Sparten wieder mit der Aufnahme des Sports beginnen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie hier auf der Homepage, in der Geschäftsstelle und natürlich bei Ihrem Trainer.

Jeder Sportler/ Trainer muss sich mit dem u. a. Hygiene- und Trainingskonzept einverstanden erklären und unterschreiben. Die Abteilungsleiter sind über alle erforderlichen Abläufe und Unterlagen unterrichtet.

Die Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Trainer/ Übungsleiter bei Aufnahme der ersten Sportstunde oder im Vorwege per Mail.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Abteilungsleiter oder die Geschäftsstelle.

Hygiene- und Trainingskonzept des TSV Altenholz e. V. (Version 1.1, Stand 29.05.2020)

Das Hygiene- und Trainingskonzept ist für alle Mitglieder, Sportler und Trainer und Eltern minderjähriger Sportler bindend. Es basiert auf der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS- CoV- 2 in Schleswig- Holstein und deren Ersatzverkündigungen, auf den Leitplanken des DOSB sowie der sportartspezifischen Übergangsregelungen der Spitzensportverbände. Diese Regelungen sind Grundlage für den Trainingsbetrieb der jeweiligen Sportart (Bsp.: „Return to Play im Amateursport“ des Deutschen Handballbundes, „Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben für die Sportart Badminton“ u. a.).

Grundregeln:

  • Die Trainer handeln nach dem Konzept des TSV Altenholz e. V. und nach den sportartspezifischen Übergangsregelungen der Verbände.
  • Das Training wird immer von einem Trainer/ Übungsleiter geleitet.
  • Sportarten dürfen nur kontaktfrei ausgeübt werden. Es findet ausschließlich Training ohne Zweikämpfe und Körperkontakt statt. Kontaktfrei ist ein Sport, wenn ein Mindestabstand von 2 m nicht unterschritten wird (je nach Dynamik des Sports kann dieser Abstand auch erhöht werden).
  • Training erfolgt in Kleingruppen, je nach den Vorgaben des jeweiligen Sportverbandes.
  • Die Größe der Gruppen richtet sich nach der Art der ausgeübten Sportart sowie der Dynamik, mit der sie ausgeübt wird.
  • Wettkampfbetrieb ist nicht zulässig.
  • Die Sportler erscheinen pünktlich, nicht verfrüht zu Trainingsbeginn und verlassen nach dem Training umgehend das Sportgelände entsprechend der Ausschilderungen. Die Trainer achten auf die Abstandsregeln (2 m) auch beim Eintreffen und Verlassen des Geländes. Sie verlassen als Letzte die Sportstätte.
  • Begrüßungen sind nur kontaktlos und unter Wahrung des Mindestabstandes erlaubt.
  • Es werden keine Fahrgemeinschaften o. ä. zum Training und zurück gebildet.
  • Auf den öffentlichen Personennahverkehr sollte verzichtet werden.
  • Die Anwesenheit von Eltern, Freunden, Zuschauern während des Trainings ist nicht gestattet.
  • Das Betreten der sanitären Anlagen (Duschen) und Umkleidekabinen ist untersagt, lediglich die ausgewiesenen WC´s sind zur Nutzung freigegeben.
  • Die bekannten Hygiene- und Sicherheitsregelungen sind einzuhalten (Händewaschen, desinfizieren, husten und niesen in Armbeuge ect.).
  • Vor Beginn des Trainings sind die Hände zu desinfizieren. Jeder Trainer hat eine Desinfektionslösung gestellt bekommen.
  • Vor Beginn ist der Gesundheitszustand zu erfragen. Sportler mit Krankheitssymtomen dürfen nicht am Training teilnehmen und müssen die Sportstätte unverzüglich verlassen.
  • Die Trainer führen eine Anwesenheitsliste, damit bei einer möglichen Infektion eines Sportlers die Kontakte nachvollzogen werden können.
  • Es darf nur kontaktlos trainiert werden.
  • Der Sicherheitsabstand von 2,00 m ist immer zu gewährleisten und einzuhalten.
  • Der Trainer muss, falls sich ein Teilnehmer verletzt und behandelt werden muss, einen Mund- Nasen- Schutz (Maske) tragen und vor und nach der Behandlung die Hände desinfizieren.
  • Bei Laufübungen muss der Mindestabstand eingehalten werden.
  • Das Hygiene- und Trainingskonzept ist von den Sportlern zu unterschreiben, wodurch die Kenntnis bestätigt wird. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich, s.u. S. 3.
  • Die Kontaktdaten der anwesenden Personen (Erhebungsdatum, Zeitraum des Aufenthalts, Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer/ Mailadresse) werden vom Übungsleiter erhoben und in der Geschäftsstelle abgegeben. Die Teilnehmerlisten werden sechs Wochen archiviert und dann vernichtet. Bei Verlangen der zuständigen Behörde wird die Liste ausgehändigt.
  • Trainieren mehrerer Gruppen gleichzeitig auf/ in der Sportanlage ist möglich. Es müssen die Abstandsregelungen eingehalten werden.
  • Material, das im Training verwendet werden soll, wird vor, während und nach dem Nutzen desinfiziert. Ein Desinfektionsmittel steht dem Trainer zu Verfügung und muss bei Bedarf rechtzeitig nachgeordert werden.
  • Eigenes Material muss ebenfalls desinfiziert werden und darf nicht mit anderen Sportlern gemeinsam genutzt werden. Ggf. müssen Markierungen vorgenommen werden.
  • Es finden keine Hilfestellungen mit Körperkontakt statt.
  • Das Tragen von Schweißbändern wird empfohlen.
  • Beim Betreten der Sporthalle ist ein Mund- Nasen- Schutz zu tragen. Das Wichtigste, sind die einzuhaltenden Abstandsregelungen auch beim Betreten und Verlassen der Sportstätten.
  • Bei Verdacht einer Corona- Infektion, haben die Sportler bzw. die Eltern des Sportlers den Trainer umgehend zu informieren. Der Trainingsbetrieb der Gruppe ist einzustellen, bis eine Infektion ausgeschlossen werden konnte. Die Geschäftsstelle ist unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, die Kontakt mit dem Gesundheitsamt und/ oder der zentralen Rufnummer 116 117 aufnimmt.
  • Es dürfen nur Trainer ein Training aufnehmen, die eine schriftliche Einverständniserklärung abgegeben und den Erhalt des Trainings- und Hygienekonzeptes des TSV Altenholz e. V. bestätigt haben. Die Trainer gelten als Hygienebeauftragter der jeweiligen Mannschaft/ Gruppe und erhalten ein Desinfektionsmittel und weitere Anweisungen.
  • Sobald weitere den Sport betreffende Änderungen in der Landesverordnung zur Neufassung der Corona- Bekämpfungsverordnung beschlossen werden, folgen Ergänzungen bzw. eine Überarbeitung des Hygiene- und Trainingskonzeptes des Sportvereines.
  • Die Einhaltung der vorstehenden Regeln ist für alle Teilnehmer verbindlich. Die Übungsleiter sind für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Sie nehmen die Vorgaben ihrer Fachverbände zur Kenntnis und halten deren Vorgaben ein.
  • Diese ersten beiden Seiten sind für meine Unterlagen bestimmt, die dritte Seite der Einverständiserklärung übergebe ich dem Trainer.

Einverständniserklärung

Ich habe von dem Hygiene- und Trainingskonzept des TSV Altenholz Kenntnis genommen und halte dieses ein. Die Inhalte werden beachtet und umgesetzt.

Name des Sportlers                           :

(in Klarschrift)

Gruppe/ Mannschaft                          :

Unterschrift des Sportlers                  :

Unterschrift Erziehungsberechtiger   :

(bei Minderjährigen)

Unterschrift Trainer                            :

Datum des Trainings                          :

Bitte leserlich schreiben und nach dem Training beim Trainer abgeben, der die Erklärung in den Briefkasten der Geschäftsstelle des Sportvereines einwirft.

Ohne unterschriebener Einverständniserklärung darf kein Sport im TSV Altenholz e. V. ausgeübt werden.

Bei Zuwiderhandlung besteht die Möglichkeit des Ausschlusses vom Trainingsbetrieb; solange, bis etwas anderes im Gesamtvorstand beschlossen worden ist.