Das überarbeitete Hygiene- und Trainingskonzept des TSV Altenholz 2.1 vom 19.08.2020, gilt ab sofort für alle Sportler und Trainer des Vereins. Es ist verbindlich für die Ausübung des Sports in unserem Verein.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Trainer oder an uns in der Geschäftsstelle.

Hygiene- und Trainingskonzept des TSV Altenholz e. V.

(Version 2.1, Stand ab 19.08.2020)

Das Hygiene- und Trainingskonzept ist für alle Mitglieder, Sportler und Trainer und Eltern minderjähriger Sportler bindend. Es basiert auf der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS- CoV- 2 in Schleswig- Holstein und deren Ersatzverkündigungen, auf den Rahmenempfehlungen des DOSB, des Landessportverbandes Schleswig- Holstein und den fortgeschriebenen sportartspezifischen Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände. Diese Regelungen sind Handlungsgrundlage für den Trainings- und Wettkampfbetrieb.

Grundregeln:

  • Die Trainer und Sportler handeln nach dem Konzept des TSV Altenholz e. V. und nach den jeweiligen Konzepten der Verbände sowie aller Verordnungen des Landes Schleswig- Holstein e. V.  
  • Die Teilnehmer erklären sich mit dem Konzept und deren Vorschriften und ggf. folgenden  Änderungen bei Teilnahme am Sportbetrieb einverstanden.
  • Das Training wird immer von einem Trainer/ Übungsleiter geleitet.
  • Das Abstandsgebot gem. Landesverordnung ist grundsätzlich einzuhalten (1,5- 2 m).
  • Die Anzahl der Trainingsteilnehmer orientiert sich an der jeweiligen Sportart.
  • Die Anzahl der Zuschauer bei Liga- und Wettkampfbetrieb richtet sich nach den Vorgaben des Veranstaltungsstufenkonzepts.
  • Die Sportler erscheinen pünktlich, nicht verfrüht zu Trainingsbeginn und verlassen nach dem Training umgehend das Sportgelände entsprechend der Beschilderungen. Die Trainer achten auf die Abstandsregelungen, auch beim Eintreffen und Verlassen des Geländes. Sie verlassen als Letzte die Sportstätte.
  • Begrüßungen, Jubel, Verabschiedungen usw. sind nur kontaktlos erlaubt.
  • Es werden keine Fahrgemeinschaften o. ä. zum Training und zurück gebildet.
  • Auf den öffentlichen Personennahverkehr sollte wenn möglich verzichtet werden.
  • Die Anwesenheit von Eltern, Freunden, Zuschauern während des Trainings ist nicht gestattet.
  • Die Nutzung der sanitären Gemeinschaftseinrichtungen, Umkleiden und Duschen, ist nur unter Einhaltung des Mindestabstandes und für kurze Dauer erlaubt und auf das Minimum zu reduzieren. Jede zweite Dusche und jeder zweiter Umkleideplatz ist freizuhalten.
  • Eine zügige Nutzung der sanitären Gemeinschaftseinrichtungen wird vorausgesetzt, um Warteschlangen zu vermeiden.
  • Haartrockner dürfen nicht genutzt werden (frei werdene Aerosole).
  • Es muss für eine ausreichende Belüftung in den sanitären Gemeinschaftseinrichtungen nach und vor einer weiteren Nutzung gesorgt werden.
  • Das Sportmaterial ist nach der Benutzung zu desinfizieren. Das muss im Anschluss des Sports zwingend, wie auch die Turnhallenbenutzungsnachweise, domumentiert und bestätigt werden (Vordrucke liegen in den Sportstätten aus).
  • Mannschaftsbesprechungen können aufgrund der nicht einzuhaltenden Mindestabstände nicht in den Umkleiden abgehalten werden. Es sollte in die Sporthalle/ Sportplatz ausgewichen werden.
  • Die bekannten Hygiene- und Verhaltensregelungen sind einzuhalten (Händewaschen, desinfizieren, husten und niesen in Armbeuge ect.).
  • Vor Beginn des Trainings sind die Hände zu desinfizieren. Jeder Trainer hat eine Desinfektionslösung gestellt bekommen.
  • Vor Beginn ist der Gesundheitszustand zu erfragen und ggf. festzuhalten (Symptomfragebogen). Sportler mit Krankheitssymtomen dürfen nicht am Training teilnehmen und müssen die Sportstätte unverzüglich verlassen.
  • Der Trainer muss, falls sich ein Teilnehmer verletzt und behandelt werden muss, einen Mund- Nasen- Schutz (Maske) tragen und vor und nach der Behandlung die Hände desinfizieren.
  • Das Hygiene- und Trainingskonzept ist von den Sportlern zu unterschreiben, wodurch die Kenntnis bestätigt wird. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Die Kontaktdaten der anwesenden Personen (Erhebungsdatum, Zeitraum des Aufenthalts, Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer/ Mailadresse) werden vom Übungsleiter auf den Teilnehmerlisten erhoben und in der Geschäftsstelle abgegeben. Die Teilnehmerlisten werden vier Wochen archiviert und dann vernichtet. Bei Verlangen der zuständigen Behörde wird die Liste ausgehändigt.
  • Trainieren mehrerer Gruppen gleichzeitig auf/ in der Sportanlage ist möglich. Es müssen die Abstandsregelungen eingehalten werden.
  • Ein Desinfektionsmittel steht dem Trainer zu Verfügung und muss bei Bedarf rechtzeitig nachgeordert werden.
  • Eigenes Material muss ebenfalls desinfiziert werden und darf nicht mit anderen Sportlern gemeinsam genutzt werden. Ggf. müssen Markierungen vorgenommen werden.
  • Das Tragen von Schweißbändern wird empfohlen.
  • Beim Betreten der Sporthalle ist ein Mund- Nasen- Schutz zu tragen. Das Wichtigste, sind die einzuhaltenden Abstandsregelungen auch beim Betreten und Verlassen der Sportstätten.
  • Bei Verdacht einer Corona- Infektion, haben die Sportler bzw. die Eltern des Sportlers den Trainer umgehend zu informieren. Der Trainingsbetrieb der Gruppe ist einzustellen, bis eine Infektion ausgeschlossen werden konnte. Die Geschäftsstelle ist unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, die Kontakt mit dem Gesundheitsamt und/ oder der zentralen Rufnummer 116 117 aufnimmt.
  • Es dürfen nur Trainer ein Training aufnehmen, die eine schriftliche Einverständniserklärung abgegeben und den Erhalt des Trainings- und Hygienekonzeptes des TSV Altenholz e. V. bestätigt haben. Die Trainer gelten als Hygienebeauftragter der jeweiligen Mannschaft/ Gruppe und erhalten ein Desinfektionsmittel und weitere Anweisungen.
  • Sobald weitere den Sport betreffende Änderungen in der Landesverordnung zur Neufassung der Corona- Bekämpfungsverordnung beschlossen werden, folgen Ergänzungen bzw. eine Überarbeitung des Hygiene- und Trainingskonzeptes des Sportvereines.
  • Die Einhaltung der vorstehenden Regeln ist für alle Teilnehmer verbindlich. Die Übungsleiter sind für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Sie nehmen die Vorgaben ihrer Fachverbände zur Kenntnis und halten deren Vorgaben ein.

Einverständniserklärung

Ich habe von dem Hygiene- und Trainingskonzept, Version 2.1, gültig ab 19.08.2020, des TSV Altenholz Kenntnis genommen und halte dieses ein. Die Inhalte werden beachtet und umgesetzt.

Vom Sportverein umzusetzende Ergänzungen der Landesverordnung, erkenne ich hiermit auch für die Zukunft an (Lockerungen, wie auch Verschärfungen der den Sport betreffenden Bereiche).

Name des Sportlers                           :

(in Klarschrift)

Abteilung/ Gruppe oder Mannschaft :

Unterschrift des Sportlers                  :

Unterschrift Erziehungsberechtiger   :

(bei Minderjährigen)

Unterschrift Trainer                            :

Datum des Trainings/ ab                   :

Bitte leserlich schreiben und beim Trainer abgeben, der die Erklärung in den Briefkasten der Geschäftsstelle des Sportvereines einwirft oder abgibt.

Ohne unterschriebener Einverständniserklärung darf kein Sport im TSV Altenholz e. V. ausgeübt werden.

Bei Zuwiderhandlung besteht die Möglichkeit des Ausschlusses vom Trainingsbetrieb; solange, bis etwas anderes im Gesamtvorstand beschlossen worden ist.