Stand: 06.01.2021 06:15 Uhr

Die Corona-Regeln werden verschärft, der Lockdown wird verlängert: Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat am Dienstagabend erklärt, wie es ab dem 11. Januar weitergeht.

„Die Zeit für Lockerungen ist nicht gegeben“, sagte Günther auf einer Pressekonferenz am Abend und rechtfertigte auch die beschlossenen Verschärfungen: „Es ist richtig nachzuschärfen, um die Gewissheit zu haben, dass wir Ende Januar wieder Öffnungen durchführen können“. Die Infektionszahlen seien erschreckend hoch. Außerdem nannte Günther die in Großbritannien kursierende Coronavirus-Variante als Grund für Verschärfungen: „Wir sehen die Mutation mit erheblicher Sorge“.

Ein Hausstand darf künftig nur eine weitere Person treffen

Zu den neuen Maßnahmen zählt eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen. Ein Haushalt darf künftig nur noch eine weitere Person treffen. Eine Familie kann demnach nur noch eine Person zu sich nach Hause einladen. Ausnahmen für Kinder wurden nicht erwähnt. „Ich weiß, dass das hart ist“, sagte Günther. Auf diese und weitere Regeln hatten sich die Ministerpräsidenten zuvor mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verständigt.

Bewegungsradius für Menschen in Hotspots wird eingeschränkt

Beschlossen wurden außerdem Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in Gebieten mit sehr hoher Inzidenz. In Kreisen und kreisfreien Städten mit mehr als 200 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen sollen sich die Menschen nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort bewegen dürfen. Ausnahmen sind nur mit „triftigem Grund“ möglich – beispielsweise bei einem Arztbesuch oder bei der Fahrt zur Arbeit.

Aktuell betrifft das bundesweit 70 Kreise und kreisfreie Städte, die jedoch alle außerhalb Schleswig-Holsteins liegen. Die Stadt Lübeck hatte zwischenzeitlich eine 7-Tages-Inzidenz von über 200. Und: Wegen der Feiertage gelten die aktuellen Corona-Zahlen als ungenau, „tendenziell zu gering“, wie es im Beschlusspapier heißt.

Schulen, Kitas und Geschäfte bleiben zu

Die im Dezember beschlossen Corona-Maßnahmen bleiben darüber hinaus bis zum 31. Januar bestehen. Läden, Gastronomie-Betriebe und Freizeiteinrichtungen dürfen weiterhin nicht öffnen, Schulen und Kitas bleiben im Lockdown-Modus. Sie bieten in Schleswig-Holstein vor Ort also nur eine Notbetreuung an. Nur für Abschlussklassen gibt es Sonderregeln. Einzelheiten zur weiteren Entwicklung an den Schulen will Bildungsministerin Karin Prien (CDU) heute mitteilen.

Mehr „Kind-Krank-Tage“

Eltern können 2021 zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld erhalten – pro Elternteil, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage. Damit verdoppelt sich der Anspruch auf diese Leistung im Vergleich zu Nicht-Corona-Jahren. Das Kinderkrankengeld soll auch bekommen, wer ein Kind betreut und deshalb nicht arbeiten kann, weil Schulen oder Kindergarten „pandemie-bedingt“ geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt wurde.

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus-So-geht-der-Lockdown-in-Schleswig-Holstein-weiter-,lockdown224.html