Nach mehr als siebenstündigen Beratungen haben sich Bund und Länder am Dienstag auf eine Verlängerung des derzeitigen Lockdowns und eine Verschärfung der Maßnahmen verständigt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) begründete die Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar mit der Gefahr des mutierten Coronavirus. „Wir müssen jetzt handeln“, sagte Merkel am Dienstagabend nach den Beratungen mit den 16 Regierenden der Bundesländer. Es sei nun noch Zeit, der Gefahr vorzubeugen. Sonst könnten die Zahlen stark steigen. 

Im Einzelnen beschlossen Bund und Länder folgende Punkte:

  • Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar: Die zunächst bis Ende Januar befristeten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland werden bis einschließlich 14. Februar verlängert.
  • Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen: Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Geraten wird, den Kreis der beteiligten Haushalte möglichst konstant und klein zu halten.
  • Pflicht zu medizinischen Masken in Geschäften und Nahverkehr: Im Kampf gegen die Corona-Pandemie wird die Maskenpflicht verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig sogenannte medizinische Masken – so sogenannte OP-Masken oder Masken mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Die einfache Mund-Nasen-Bedeckung reicht nicht mehr.
  • Arbeitgeber müssen Homeoffice ermöglichen: Zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Die Regelung soll bis 15. März gelten. Ist die Präsenz im Betrieb unabdingbar, sollen den Mitarbeitern medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitszeiten sollen flexibel gestaltet werden, um das Fahrgastaufkommen im Berufsverkehr zu verringern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gebeten, „das Angebot zu nutzen“.
  • Auflagen für Schulen und Kitas bis 14. Februar verlängert: Bis dahin sollten die Einrichtungen geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt bleiben.
  • Schärfere Regeln für Gottesdienste: Auch in Kirchen, Synagogen, Moscheen und Stätten anderer Glaubensrichtungen soll künftig eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten (OP-Maske oder FFP2-Standard). Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen müssen zudem spätestens zwei Werktage davor beim Ordnungsamt angemeldet werden. Festgeschrieben werden sollen auch der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und ein Verbot von Gemeindegesang.
  • Schutzvorkehrungen in Pflege- und Altenheimen werden verstärkt: Beim Kontakt mit Bewohnern soll es für das Personal eine Pflicht zum Tragen stärker schützender FFP2-Masken geben. Außerdem sollen Pflegekräfte und Besucher künftig konsequent getestet werden.
  • Keine bundesweiten Ausgangssperren: Eine bundesweite Ausgangssperre wird es erst mal nicht geben. Nach längerer Debatte einigten sich Bundesregierung und Länder lediglich auf einen Passus, in dem festgehalten wird, dass in Regionen mit hohen Infektionszahlen zusätzliche weitere Maßnahmen verhängt werden können. Welche dies sein können, wird nicht erwähnt.
  • Verbesserung der Wirtschaftshilfen: Die Überbrückungshilfe III des Bundes (Zuschüsse zu den Fixkosten bei Corona-bedingtem deutlichen Umsatzrückgang) wird verbessert. So sollen unter anderem die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben werden. Auch will der Bund die Abschlagszahlungen spürbar erhöhen.

Bis Mitte Februar wollen Bund und Länder ein Konzept für eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeiten.

Quelle: NDR, 19.01.2021, 23.51 h