Land Schleswig- Holstein, der Ministerpräsident, 11.05.2021

Wie angekündigt hat das Land die Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Ab Montag, 17. Mai, gelten viele neue Regelungen.

Mehr Möglichkeiten für Freizeit- und Kulturangebote, Jugendarbeit und Sport, Beherbergungsangebote und Innengastronomie sowie neue Kontaktregeln in den Außenbereichen: Die Landesregierung hat am Dienstag eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen und damit die in der vergangenen Woche angekündigten Öffnungsschritte umgesetzt. Ab Montag, 17. Mai, treten die neuen Regeln in Kraft. Sie ermöglichen insbesondere außerhalb geschlossener Räume wieder mehr gemeinsame Aktivitäten.

Veranwortbarer Öffnungsschritt

Seit Januar liegt die 7-Tage-Inzidenz in Schleswig-Holstein deutlich unter 100 – aktuell ist der Wert bei 50, Tendenz weiter fallend. „Unser Bundesland hat sich stets streng an die Verabredungen der Ministerpräsidentenkonferenz gehalten, ebenso an den vereinbarten Stufenplan, der sowohl Öffnungen als auch restriktivere Maßnahmen im Fall steigender Inzidenzwerte vorsieht,“ sagte Ministerpräsident Daniel Günther. Deshalb könne der echte Norden nun einen weiteren Öffnungsschritt machen, der angesichts der Lage verantwortbar sei und in vielen Lebensbereichen wieder mehr Miteinander ermögliche. „Ich setze darauf, dass sich Einheimische und Urlauber an diese Regeln halten werden„, betonte der Ministerpräsident.

 Die wichtigsten Neuregelungen:

  • Gelockerte Kontaktregelungen für private Treffen im Außenbereich: Insgesamt zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten dürfen sich treffen. Im Innenbereich bleiben die bisherigen Kontaktregelungen gültig.
  • Veranstaltungen im Außenbereich sind in der Regel mit negativen Tests der Teilnehmenden und weiteren Auflagen möglich.
  • Bei Versammlungen außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 250 erhöht (bislang max. 100).
  • Gaststätten dürfen unter Auflagen auch ihre Innenbereiche wieder öffnen: So müssen Gäste einen Testnachweis vorlegen, vollständig Geimpfte (mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung) müssen Impfausweis oder -bescheinigung vorlegen. Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Außerhalb geschlossener Räume dürfen an einem Tisch nun grundsätzlich bis zu zehn Personen (aus zehn Haushalten) sitzen.
  • Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen unter Auflagen auch für touristische Übernachtungen öffnen. So müssen Gäste bei der Anreise negative Tests vorweisen (max. 48 Stunden alt bei Antigen-Schnelltest und PCR). Alle 72 Stunden müssen weitere Nachweise vorgelegt werden. Hinweis: in einer früheren Version unterschied sich die Frist für Antigen-Schnelltest und PCR-Test. Dies wurde angepasst.
  • Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. auf Campingplätzen oder in Freibädern) dürfen mit Ausnahme von Saunen und Whirlpools geöffnet werden.
  • Zusätzliche Außenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen können öffnen wie z.B. Freizeitparks – für einen Besuch von Kultureinrichtungen im Innenbereich (Museen, Ausstellungen) sind negative Tests erforderlich.
  • Im Sport ist wieder mehr möglich: Im Innenbereich dürfen nun bis zu zehn Kinder und Jugendliche ohne Körperkontakt in festen Gruppen und unter Anleitung Sport treiben. Im Außenbereich ist dies mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen möglich. Das Schwimmen in Bahnen und Schwimmunterricht in Freibädern und Außenbecken wird erlaubt. Es sind unter Auflagen wieder Wettkämpfe im Amateursport außerhalb geschlossener Räume möglich.
  • Die Ausflugsschifffahrt wird unter Auflagen zugelassen.
  • Außerschulische Bildungsangebote sind in den Außenbereichen (mit Auflagen) wieder als Präsenzangebote möglich.
  • Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nunmehr draußen mit bis zu 20 Kindern stattfinden, in Innenbereichen mit bis zu zehn Kindern.
  • Bei Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden die möglichen Teilnehmerzahlen außerhalb geschlossener Räume auf max. 250 erhöht (bislang 100).
  • Bestattungen bzw. Trauerfeiern können im Außenbereich mit bis zu 100 Personen stattfinden (innen 50).

Die aktuelle Verordnung wird unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse veröffentlicht.