Land verlängert Corona-Verordnung

Datum 26.04.2022

Ab Sonntag, den 1. Mai, entfällt die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Die Landesregierung hat die bestehenden Corona-Regeln bis einschließlich 28. Mai verlängert. Mit der entsprechenden Verordnung gelten ab Sonntag, den 1. Mai, neue Vorgaben in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Die Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie im Wortlaut unter: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Es wird noch ein paar Punkte geben, auf die wir auf einer Checkliste, die an den Sportstätten aushängen wird, hinweisen. Dazu zählt auch eine Masken- Empfehlung bei größeren Ansammlungen von Menschen in Innenbereichen, das wir auch für unsere Sportstätten bei Wettbewerben und Punktspielen empfehlen.

  • Wo es eng wird (Warteschlage, Flure, WC, Treppen etc.) empfehlen wir: Abstand halten von 1,50- 2,00 m
    und Maske tragen
  • Bei Sport im Innenbereich/ Nutzung sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen bitte ausreichend lüften
  • Handdesinfektionen stehen in den Sportstätten bereit oder bitte Händewaschen in den Sanitärräumen
  • Wir bitten die Husten- und Niesetikette einzuhalten
  • Häufig benutzte Oberflächen bitte desinfizieren
  • Zuwiderhandlungen können zum Verweis aus der Sportstätte führen

Viel Spaß und Erfolg beim Sport!

Bild- Quelle: RKI- Homepage

Vorheriges Hygiene- und Trainingskonzept und Mitteilungen:

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Liebe Sportkollegen,

seit dem 19.03.2022 sind nun die Kontakt- und Zugangsbeschränkungen nach 3G entfallen. In Teilbereichen gilt noch eine Übergangsfrist für die Masken- und Testpflicht (bis 02.04.2022).

Im Anhang befindet sich das voraussichtlich vorerst letzte Hygiene- und Trainingskonzept des Sportvereins zur Kenntnisnahme.

Eine Abgabe der Einverständniserklärung ist nicht mehr erforderlich und macht sie entbehrlich.

Das Konzept wird an allen Sportstätten und am Vereinsheim ausgehängt. Zudem wird das Konzept auf unsere Homepage gestellt, wo es für jedermann- und frau einsehbar ist.

Wir appellieren an die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen, bewusst mit dieser Öffnung umzugehen. Dort wo es eng wird, empfehlen wir einen Mindestabstand von 1,50 m und eine Maske zu tragen (Warteschlagen, Flure, WC, Treppen, Menschenansammlungen etc.). Vielen Dank, dass Ihr diese laufenden Änderungen der Bedingungen im Sport umgesetzt und in dieser sicherlich auch sehr belastenden Zeit zum Verein gestanden habt.

Hygiene- und Trainingskonzept 4.4, gültig ab 19.03.2022

Das Hygiene- und Trainingskonzept ist für alle Mitglieder, Sportler, Trainer und Eltern minderjähriger Sportler, Zuschauer und alle anderen teilnehmenden Personen (Definition s. u.) bindend. Es basiert auf der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS- CoV- 2 in Schleswig- Holstein und deren Ersatzverkündigungen, auf den Rahmenempfehlungen des DOSB, des Landessportverbandes Schleswig- Holstein, den fortgeschriebenen sportartspezifischen Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände und den Leitplanken des DOSB. Diese Regelungen sind Handlungsgrundlage für den Trainings- und Wettkampfbetrieb.

Grundregeln:

  • Die teilnehmenden Personen erklären sich mit dem Konzept und dessen Vorschriften und nachfolgenden  Änderungen einverstanden.
  • Für Sport gilt der § 11 der Ersatzverkündung der Corona- Landesverordnung Schleswig- Holsteins.
  • Es entfallen die Kontaktbeschränkungen nach 3G.
  • Bis zum 02. April 2022 gelten Übergangsregelungen mit Masken- und Testpflichten in bestimmen Bereichen.
  • Für Gäste und Zuschauer beim Training und Wettbewerben, gilt der § 5 der Landesverordnung Schleswig- Holsteins.
  • Bei Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume haben alle Teilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2a zu tragen (Punktspiele, Wettkämpfe).
  • Kein Mund- Nasen- Schutz muss bei Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume mit bis zu 100 zeitgleich anwesenden Gästen getragen werden, wenn diese sich auf festen Sitz- oder Stehplätzen befinden und sich passiv verhalten.
  • Bei mehr als 100 Teilnehmern in Innenräumen besteht Maskenpflicht.
  • Es muss bei Sport im Innenbereich für eine regelmäßige Lüftung gesorgt werden.
  • Die Turnhallenbenutzungsnachweise der Gemeinde (liegen in den Regieräumen aus) sind zu führen.
  • Desinfektionslösungen für Hände stehen in den Sportstätten zur Verfügung, zusätzlich hat jeder Trainer Desinfektionslösungen für Hände und auch für Flächen erhalten (in der Geschäftsstelle erhältlich).
  • Es muss für eine ausreichende Belüftung in den sanitären Gemeinschaftseinrichtungen nach und vor einer weiteren Nutzung gesorgt werden.
  • Die Handballabteilung hat gesonderte Hygienekonzepte für die 3. Liga und die Abteilung erstellt, die ihre Gültigkeit für die Handballspiele in der Edgar- Meschkat- Halle und der Kreishalle in Stift haben.
  • Vor Beginn des Sports ist der Gesundheitszustand zu erfragen. Sportler mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Training teilnehmen (symptomfrei) und müssen die Sportstätte unverzüglich verlassen.
  • Bei typischen Coronavirus- Symptomen, haben die Sportler bzw. die Eltern des Sportlers den Trainer umgehend zu informieren. Die Sportler begeben sich in Selbst- Quarantäne. Die Geschäftsstelle ist unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
  • Die Trainer gelten als Hygienebeauftragter der jeweiligen Mannschaft/ Gruppe und können in der Geschäftsstelle Desinfektionsmittel erhalten.
  • Die Einhaltung der vorstehenden Regeln ist für alle Teilnehmer verbindlich. Die Übungsleiter sind für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Sie nehmen die Vorgaben ihrer Fachverbände zur Kenntnis und halten deren Vorgaben ein.

Vorstand des Turn- und Sportverein Altenholz e. V.

Vorsitzender Rolf Lorenzen

Klausdorfer Straße 78 e

24161 Altenholz

(Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Trainer/ Übungsleiter, den Vorstand oder die Geschäftsstelle)