Der Sportverein darf lt. § 5 „Mitgliedsbeiträge“ der Satzung, von seinen Mitgliedern spartenspezifische Beiträge, Kursgebühren, Umlagen (Verbandsbeiträge, Sportversicherungsprämien, Instandhaltung vereinseigener Gebäude) und Gebühren für besondere Leistungen erheben (Satzung, § 5 „Mitgliedsbeiträge“, Pkt. 1).
In Absprache mit der Abteilungsleiterin ist für die Turnabteilung ein Spartenbeitrag in Höhe von 2,00 €/ Monat vereinbart worden. Der Zusatzbeitrag wird erstmalig im Januar 2020 mit dem Vereinsbeitrag eingezogen (1. Quartal).
Um seinen Teilnehmern auch weiterhin qualifizierte Übungsleiter zur Seite stellen zu können, haben sich die Turnabteilung und der Vorstand für die Erhöhung ausgesprochen.
Der Vorstand des Turn- und Sportvereins Altenholz e. V.