Ab dem 29. April müssen Schleswig-Holsteiner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie Bus oder Bahn fahren oder ein Geschäft betreten möchten.
Die Mund-Nasen-Bedeckungen sollen Tröpfchenpartikel aufhalten, die beim Husten, Niesen oder Sprechen entstehen. Hilfreich sind aus Stoff genähte Bedeckungen, möglich sind aber auch Schals, Tücher, Schlauchschals oder anderweitige Stoffzuschnitte – sofern diese Mund und Nase vollständig bedecken.
Dabei ist zu beachten, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur eine ergänzte Schutzvorkehrung ist. Den bestmöglichen Schutz bietet eine Kombination aller Hygiene-Standards, darunter regelmäßiges Händewaschen und das Einhalten eines Sicherheitsabstands von 1,5 Metern zu anderen Menschen.
Quelle: Homepage Land Schleswig- Holstein, Informationen zu Corona