Der DOSB wird, in Ergänzung zu den Forderungen des Sports an die Politik, einen eigenen Solidarfonds für SPORTDEUTSCHLAND auflegen. Dies hat der DOSB in seiner Präsidiums-Telefonkonferenz am Sonntag, 29.März 2020 beschlossen. Der Solidarfonds hat den Titel „Erhalt der Vielfalt des Sports“. Dazu stellt die Stiftung Deutscher Sport einen Grundstock von einer Million Euro bereit, der durch einen Spendenaufruf an die Öffentlichkeit zur Solidarität mit SPORTDEUTSCHLAND weiter aufgestockt werden soll. Erfreulicherweise haben auch einige Wirtschafts- und Medienpartner des DOSB und der Deutschen Sport Marketing (DSM) bereits Interesse signalisiert, den gemeinnützigen Sport in dieser besonderen Notlage aktiv zu unterstützen.
„Wir wollen über unsere Forderungen an die Politik hinaus einen eigenen wertvollen Beitrag leisten, damit unsere einzigartige und vielfältige Verbands- und Vereinslandschaft auch in dieser Krisensituation erhalten werden kann. Nur dann ist es möglich, dass der Sport auch in Zukunft seine umfangreichen und nicht verzichtbaren Leistungen für die Gesellschaft zur Verfügung stellen kann“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann. „Wir freuen uns sehr über die ersten Signale zu dieser Rettungsaktion von unseren Partnern, denen die Zukunft der Vereine und Verbände ebenfalls sehr am Herzen liegt.“
Zuvor hatten Hörmann und die DOSB-Vorstandsvorsitzende Veronika Rücker bereits an die Politik appelliert, die Rettungsmaßnahmen des Bundes auf Sportdeutschland auszuweiten und mittelfristig einen eigenen Notfallfonds für die Spitzenverbände, Bünde und Vereine, sowie die Athlet*innen und Trainer*innen zu schaffen. Das Ausmaß der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die absolut erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, die vom DOSB begrüßt werden, nimmt zwischenzeitlich an vielen Stellen des Sports existenzbedrohende Ausmaße an und ist aktuell in seinen Folgen noch gar nicht absehbar.
Die 90.000 Vereine und Verbände werden dramatische Einnahmeverluste erleiden, beispielsweise durch abgesagte Veranstaltungen, die Einstellung des Wettkampfbetriebs oder fehlende Kurs- und Trainingsgebühren. Dies wird für viele Vereine und Verbände zu einer existenziellen Bedrohung führen, zumal diese gemeinnützigen Organisationen aus steuerrechtlichen Gründen bislang keine nennenswerten Rücklagen bilden durften, so dass wegfallende Ertragsmöglichkeiten nicht aus eigenen Kräften ausgeglichen werden können.
Aus diesem Grund sollen Verbände und Vereine, die nachweislich durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, nach entsprechender Prüfung durch finanzielle Unterstützung oder auch durch Sachleistungen wie zum Beispiel der Beratung durch Sanierungsexperten und einer Kampagne zur Mitgliedergewinnung und -bindung von den zur Verfügung gestellten Mitteln profitieren.
Die Umsetzung dieses Solidarfonds wird der DOSB schnellstmöglich konkretisieren.
Quelle: Landessportverband Schleswig- Holstein e. V., Homepage, Corona- News