Individualsport ist ab 01.03.2021 nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand im Innen- und Außenbereich erlaubt.
Die Gemeinde Altenholz wird als Eigentümerin der Sportanlagen die Freigabe bekannt geben.
Der vereinsbasierte Sport in Mannschaften oder Kleingruppen wird erst wieder möglich, wenn weitere Lockerungen bei niedrigeren Inzidenzen durch die Landesregierung verkündet werden.
Wie die bevorstehenden Öffnungsstrategien aussehen werden, teilen wir bei Zeiten mit.
Auf der Internetseite des Landes Schleswig- Holstein finden Sie alle wichtigen Informationen zu dem Thema „Corona“.