Liebe Sportkollegen,
ab Montag, 23.08.2021, tritt eine neue Corona- Bekämpfungsverordnung in Schleswig- Holstein in Kraft.
Die Eckpunkte sind u. a. eine neue Testpflicht für ganz Schleswig- Holstein, da die Inzidenz im Land über dem Schwellenwert von 35 liegt. Das einheitliche Regelwerk gilt ohne regionale Ausnahmen.
Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen ab 23. August einen negativen Antigen- Schnelltest (nicht älter als 24 Std.) oder einen negativen PCR- Test (nicht älter als 48 Std.) in folgenden Bereichen vorlegen:
- – Besuche in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- – Innengastronomie
- – Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen
- – Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
- – Sport in Innenbereichen (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
- – Beherbergung (Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts)
- – Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Einrichtungen außerschulischer Bildung
Von der 3G- Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie Schüler unter 18 Jahren, die regulär zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Auch Eltern von Kita- Kindern erhalten Testkits, um zweimal wöchentlich ihre Kleinsten zu testen. Details und Zeitplan werden noch erarbeitet.
Wie das im Sport von uns dann umzusetzen sein wird, erfahren wir in den nächsten Tagen und erarbeiten für unseren Verein ein hoffentlich gutes Konzept. Ihr werdet sobald wie möglich über die Neuigkeiten und Veränderungen im Sport informiert. Wir bitten um Verständnis, dass auch uns erstmal alles schriftlich vorliegen muss, bevor wir dieses auf unseren Verein umlegen können.