Das Protokoll der diesjährigen Jahreshauptversammlung wird in Kürze auf der Homepage, in den Altenholzer Nachrichten und als Aushang im Gemeindezentrum veröffentlicht.

Einladung

zur Jahreshauptversammlung

des Turn- und Sportverein Altenholz

am Donnerstag, 11.11.2021, um 19.00 Uhr, Säle 1+ 2 im Gemeindezentrum, Altenholz- Klausdorf

Tagesordnung:

Ehrungen

1. Genehmigung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 07.11.2019

3. Berichte

     3.1 Vorstand

     3.2 Jugendvorstand

     3.3 Abteilungen und Gruppen

     3.4 Kassenwart

     3.5 Kassenprüfer

4. Entlastung des Vorstandes

5. Wahlen

     5.1 Vorstand

            5.1.1 Vorsitzender                  

            5.1.2 Kassenwart

            5.1.3 Sport I

            5.1.4 Sport II

            5.1.5 Öffentlichkeitsarbeit

            5.1.6 Verwaltung 

5.1.7 Jugend      

     5.2 Ältestenrat                                

     5.3 Kassenprüfer                            

6. Genehmigung des Haushaltsplanes vom

1. 7.2021- 30.6.2022

7. Anträge

8. Verschiedenes

Liebe Mitglieder,

aufgrund der in Schleswig- Holstein geltenden 3G-Regelung, ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Geimpft – Genesen– Getestet) zur persönlichen Teilnahme an der Jahreshauptversammlung erforderlich.

Ein negativer Corona- Antigen- Schnelltest darf max. 24 Std. und ein PCR- Test 48 Std. alt sein.

Selbsttests vor Ort möchten wir nicht durchführen.

Bitte halten Sie in einer Warteschlange, in den Gängen und beim Einlass und Verlassen, ausreichend Abstand.

Im Gemeindezentrum besteht noch die Maskenpflicht.

Ein Mittel für die Handdesinfektion steht am Ein- und Ausgang der Veranstaltung für Sie bereit.

Wir weisen darauf hin, dass das Protokoll im Nachhinein veröffentlicht wird und Sie sich auch dann über alles informieren können. Wenn Sie zu einer Risikogruppe zählen, nutzen Sie das bitte.

Es gilt das Hygiene- und Trainingskonzept des TSV Altenholz e. V. 4.0, das ausliegt und auf unserer Homepage sowie in der Geschäftsstelle einsehbar ist.

Ferner sind die aktuell gültige Ersatzverkündung zur Corona- Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig- Holstein und Anordnungen der Gemeinde Altenholz einzuhalten.

Zuwiderhandlungen können zum Verweis aus der Mitgliederversammlung führen.

Sollte sich die Ersatzverkündung des Landes bis zu der Versammlung erneut ändern, werden wir die dann aktuellen Bedingungen bekannt geben.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihr Vorstand des TSV Altenholz e. V.