Liebe Sportkollegen,

anbei eine wichtige, ergänzende Mail aus dem LSV bzgl. der neuen Corona- Regelungen.

  • Insbesondere werden hier Gruppen und Mannschaften angesprochen, die auch nach dem Sport draußen, sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen nutzen (Fußballer im Gemeindezentrum). Auch sie fallen unter die 2G- Regelung (geimpft, genesen)!
  • Zum zweiten sind die Voraussetzungen für die Begleitpersonen der Eltern- Kind- Turngruppen u. ä. näher erklärt (3G + Maske, bei Sportausübung aber 2G).

Mail aus dem LSV:

An die

Mitglieder des Beirates im

Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV)

sowie die im LSV organisierten Sportvereine

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ergänzung zu unserer E-Mail vom 15. Dezember 2021 zur neuen Landesverordnung – gültig bis 11. Januar 2022 – haben wir zusätzliche Informationen aus dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung erhalten, die wir umgehend an Sie weiterleiten möchten:

Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen

Mit der neuen Formulierung des § 11 Abs. 2a „Innerhalb geschlossener Räume dürfen durch die Inhaberin oder den Inhaber des Hausrechts oder von ihr oder ihm berechtigte Personen, denen die Sportstätte zur Nutzung überlassen ist, nur folgende Personen in Sportanlagen eingelassen werden …“ hat der Verordnungsgeber nun klargestellt, dass auch die sanitären Gemeinschaftseinrichtungen (Kabinen, Duschen, etc.) unter die 2G-Regelung fallen.

Bedeutet: Auch wer draußen Sport treibt, hat beim Betreten eines Innenraums (Sportstätte) 2G zu erfüllen und es ist zu kontrollieren. Die Dauer des Betretens oder der Grund sind unerheblich.

Begleitung Eltern-Kinder-Turnen

Des Weiteren ist nun geregelt, dass für Sorge- oder Umgangsberechtigte als Begleitung von Kindern bis zur Einschulung ein „3G-Nachweis“ (geimpft, genesen, getestet) im Innenbereich ausreichend ist. Diese müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies dürfte z.B. für die Begleitpersonen beim Eltern-Kind-Turnen zutreffen. (vgl. § 11 Abs. 2a Nr. 5).

Bei der Sportausübung selbst gilt weiterhin die 2G-Regelung (ohne Mund-Nasen-Bedeckung). Hier finden die §§ 2 und 5 keine Anwendung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Niggemann       Diana Meyer

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Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.

Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel

Tel. 0431 / 6486-0

E-Mail: corona@lsv-sh.de

Internet: www.lsv-sh.de