Aufgrund von Nachfragen und „Einzelfällen“ in den Gruppen, zudem eine kurze Erläuterung, wer als geboostert gilt.
Schleswig-Holstein
Wer nach der Grundimmunisierung mit den Mitteln von Biontech, Astrazeneca und Moderna in Schleswig-Holstein eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, gilt nach der dritten Impfung als geboostert.
Änderung>>> Für mit Johnson & Johnson geimpfte Personen reicht eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff jedoch nicht als Booster, hier ist in Schleswig-Holstein lediglich von einer „Optimierung der Grundimmunisierung“ die Rede. Es bedarf auch hier einer dritten Impfung.
Auch Personen, die nach einer Impfung einen Impfdurchbruch durchgemacht haben, gelten nicht als geboostert. Sie sollen sich sechs Monate nach der Infektion eine Auffrischungsimpfung holen.