Einführung eines Spartenbeitrages in der Handballabteilung

Der Sportverein darf lt. § 5 „Mitgliedsbeiträge“ der Satzung, von seinen Mitgliedern spartenspezifische Beiträge, Kursgebühren, Umlagen (Verbandsbeiträge, Sportversicherungsprämien, Instandhaltung vereinseigener Gebäude) und Gebühren für besondere Leistungen erheben (Satzung, § 5 Mitgliedsbeiträge, Pkt. 1).

Die Abteilungsleitung der Handballabteilung und der Vorstand haben beschlossen, einen Spartenbeitrag von 4,00 €/ Monat mit Wirkung ab dem 1.1.2023 zu erheben. Er wird für die Mannschaften ab dem Seniorenbereich erhoben und wird erstmalig mit dem Beitrag für das erste Quartal 2023 eingezogen.

Der Vorstand

des Turn- und Sportvereins

Altenholz e. V.