Einführung eines Spartenbeitrages in der Judo- Abteilung

Der Sportverein darf lt. § 5 „Mitgliedsbeiträge“ der Satzung, von seinen Mitgliedern spartenspezifische Beiträge, Kursgebühren, Umlagen (Verbandsbeiträge, Sportversicherungsprämien, Instandhaltung vereinseigener Gebäude) und Gebühren für besondere Leistungen erheben (Satzung, § 5 Mitgliedsbeiträge, Pkt. 1).

Die Abteilungsleitung der Judo- Abteilung und der Vorstand haben beschlossen, einen Spartenbeitrag von 6,00 €/ Monat mit Wirkung ab dem 1.1.2026 zu erheben. Er wird für die Mitglieder der Abteilung erhoben und wird erstmalig mit dem Beitrag für das erste Quartal 2026 eingezogen.

Der Vorstand

des Turn- und Sportvereins Altenholz e. V