Abschnitt A – Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft
§ 1
Für langjährige Mitgliedschaft im TSV Altenholz werden die Vereinsnadeln
- in Bronze nach 15-jähriger,
- in Silber nach 25-jähriger,
- in Gold nach 40-jähriger und 50-jähriger
ununterbrochener Mitgliedschaft verliehen.
§ 2
Bei 60-jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft wird eine Ehrenurkunde verliehen.
§ 3
Die anrechenbare Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Aufnahme in den Verein.
§ 4
Die Ehrung wird in der Regel im Rahmen einer Jahreshauptversammlung durchgeführt.
Abschnitt B – Ehrungen für Verdienste um den Verein
§ 5
Personen, die Verdienste um den Verein erworben haben, können geehrt werden durch
- die Vereins-Ehrennadel in Silber oder Gold,
- einen Ehrenteller des TSV Altenholz mit dem Namen der Person und der Aufschrift „Für Verdienste um den TSV Altenholz“,
- die Verleihung des Titels „Ehrenvorsitzende/r“.
§ 6
Verdienste um den Verein können sein:
- Tätigkeiten in einem der satzungsmäßigen Gremien des Vereins, im Vorstand bzw. der Führung einer Abteilung oder Gruppe sowie als Übungsleiter/Trainer, sofern sie für die zu ehrende Tätigkeit nicht über das für ehrenamtliche Arbeit übliche Maß hinaus Entschädigungen/Vergütungen erhalten haben;
- Tätigkeiten zur Unterstützung der vorher genannten Gremien und Personen;
- besondere ideelle oder materielle Unterstützung des Vereins.
§ 7
Das Vorschlagsrecht für eine Ehrung nach § 5 hat jedes ordentliche Vereinsmitglied.
§ 8
Vorschläge sind an den Vorstand zu richten; sofern sie Mitglieder einer Abteilung betreffen, sollen sie über den Abteilungsleiter geleitet werden, der sie mit einer Stellungnahme versieht.
§ 9
Die Entscheidung über die eingereichten Vorschläge treffen der Vorstand und der Ältestenrat gemeinsam mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden des Vorstandes den Ausschlag. Die Entscheidungen sind endgültig.
§ 10
Die Ehrung wird in der Regel im Rahmen der Jahreshauptversammlung vorgenommen.
Abschnitt C – Ehrungen für sportliche Erfolge
§ 11
Der Verein ehrt einmal jährlich seine erfolgreichsten Sportlerinnen und Sportler durch Verleihung der Sport-Medaille in Bronze, Silber oder Gold mit Jahreszahl. Besondere Leistungen oder häufige Wiederholungen der Ehrung können zusätzlich mit einem individuellen Geschenk geehrt werden. In Ausnahmefällen wird der Sport-Ehrenteller, versehen mit dem Namen des Aktiven sowie dem Schriftzug „Für hervorragende sportliche Leistungen“ verliehen. Ehrungszeitraum ist das Kalenderjahr.
§ 12
Kreismeister können auf Wunsch auch auf Veranstaltungen der Abteilung geehrt werden. Es soll dazu ein Vorstandsmitglied eingeladen werden.
§ 13
Auf einer durch den Verein auszurichtenden Veranstaltung (Meisterschaftsfeier) werden geehrt:
- mit der Sport-Medaille in Bronze
- mehrfache/wiederholte Kreismeister bei mindestens 3 Titeln, wovon mindestens der zuletzt errungene im Ehrungszeitraum liegen muss,
- 1. Platz bei Kreismeisterschaften im Mannschaftssport,
- 1. Platz bei Bezirksmeisterschaften,
- 2. und 3. Platz bei Landesmeisterschaften,
- 3. und 4. Platz bei Norddeutschen Meisterschaften,
- 4., 5. und 6. Platz bei Deutschen Meisterschaften,
- aktiver Einsatz in einer Verbandsmannschaft mindestens des Landes;
- mit der Sport-Medaille in Silber
- wer mindestens zum dritten Mal zur Ehrung eingeladen werden kann und die Sport-Medaille in Silber noch nicht verliehen bekommen hat,
- 1. Platz bei Landesmeisterschaften,
- 1. und 2. Platz bei Norddeutschen Meisterschaften,
- 2. und 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften,
- Teilnehmer an Europameisterschaften,
- wer mindestens fünf aktive Einsätze in einer Verbandsmannschaft (siehe vorn) hatte, davon mindestens den letzten im Ehrungszeitraum,
- aktiver Einsatz in einer Nationalmannschaft;
- mit der Sport-Medaille in Gold
- wer mindestens zum fünften Mal zur Ehrung eingeladen werden kann und die Sport-Medaille in Gold noch nicht verliehen bekommen hat,
- wer mindestens vier erste Plätze bei Landesmeisterschaften errungen hat, wovon wenigstens der letzte im Ehrungszeitraum errungen sein muß,
- wer mindestens zwei erste Plätze bei Norddeutschen Meisterschaften errungen hat, davon mindestens einen im Ehrungszeitraum,
- wer mindestens zehn aktive Einsätze in einer Verbandsmannschaft hatte, davon mindestens den letzten im Ehrungszeitraum,
- wer mindestens drei aktive Einsätze in einer Nationalmannschaft hatte, davon mindestens den letzten im Ehrungszeitraum,
- Teilnehmer an Weltmeisterschaften,
- Teilnehmer an Olympischen Spielen.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Meisterschaften mit anderen Bezeichnungen, soweit sie ihrem Charakter nach den aufgeführten Meisterschaften entsprechen. Nötigenfalls ist der Fachverband zu befragen. Den Meisterschafts-Platzierungen gleichgestellt sind die entsprechenden Plätze in Jahresbestenlisten, Jahresranglisten o.ä. Der Nachweis ist bei der Antragstellung zu erbringen.
§ 14
Zur Meldung der nach § 13 zu ehrenden Sportler werden die Abteilungen schriftlich durch die Geschäftsstelle aufgefordert. Mit der Feier ist das Verfahren für den jeweiligen Ehrungszeitraum abgeschlossen. Nachehrungen werden nicht durchgeführt.
§ 15
Der Sport-Ehrenteller kann sowohl für herausragende Einzelleistungen als auch für langjährige Erfolge vergeben werden. Er wird pro Jahr höchstens einmal an eine Person vergeben. Vorschläge unterbreiten die Abteilungen dem Vorstand. Die Entscheidung trifft der Gesamtvorstand.
Abschnitt D – Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 16
Für alle Ehrungen – außer zu Abschnitt A – gilt, daß die/der zu Ehrende – unabhängig von Verdienst und Leistung – der Ehrung würdig sein muß.
§ 17
Diese Ordnung tritt am 1. November 2008 in Kraft.
Alle bisherigen Ehrungen behalten ihre Gültigkeit. Bereits erfolgte Ehrungen für langjährige Mitgliedschaften und Verdienste um den Verein werden nicht nach den Bestimmungen dieser Ordnung erneut vorgenommen.
Diese Ordnung wird erstmalig für den Ehrungszeitraum Kalenderjahr 1990 angewendet. Soweit eine Ehrung unter Abschnitt C auf mehrfachen/wiederholten Gewinn eines Titels o.ä. abgestellt ist, können frühere Erfolge einbezogen werden.
– Beschlossen von der Jahreshauptversammlung am 30.03.1990
– Geändert von der Jahreshauptversammlung am 06.11.2008 (§ 5 3. Spiegelstrich hinzugefügt)
– Geändert von der Jahreshauptversammlung am 28.10.2010 (§ 13 1. Platz bei Kreismeisterschaften im Mannschaftssport)
– Geändert von der Jahreshauptversammlung am 05.11.2015 (§ 1 und § 2, 50- und 60- jährige Mitgliedschaft)