Der Sportverein darf lt. § 5 „Mitgliedsbeiträge“ der Satzung, von seinen Mitgliedern spartenspezifische Beiträge, Kursgebühren, Umlagen (Verbandsbeiträge, Sportversicherungsprämien, Instandhaltung vereinseigener Gebäude) und Gebühren für besondere Leistungen erheben (Satzung, § 5 Mitgliedsbeiträge, Pkt. 1).
In Absprache mit der Abteilungsleiterin ist für die Gymnastikabteilung ein Spartenbeitrag in Höhe von 1,00 €/ Monat vereinbart worden. Der Zusatzbeitrag wird erstmalig im August 2019 mit dem Vereinsbeitrag eingezogen (3. Quartal).
Um seinen Teilnehmern/ innen auch weiterhin qualifizierte Übungsleiter/ innen zur Seite stellen zu können, haben sich die Gymnastikabteilung und der Vorstand für die Erhöhung ausgesprochen.
Der Vorstand des Turn- und Sportvereins Altenholz e. V.